Event Catering für Ludwigshafen, die Metropolregion Rhein-Neckar, Deutschland und die Welt.

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Patrick Pierau, Catering und Eventservice

für Geschäftskunden (Stand 01.06.2015)

Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Deutschen Recht insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Der Kunde erkennt diese mit der Erteilung des Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Patrick Pierau nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Patrick Pierau unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1 Lieferung/Abholung

  1. Im Catering ist ab einem Nettoauftragswert von € 500,00 die An-und Abfahrt und der barrierefreie Auf-und Abbau inklusive. Kann ein barrierefreier Auf-und Abbau nicht erfolgen, weil zum Beispiel kein Fahrstuhl im Haus vorhanden ist, Lieferung in höhere Stockwerke zu erfolgen hat etc., behält sich Patrick Pierau das Recht vor, die Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

  2. Bei Abholung der Speisen und/oder Equipment durch den Kunden ist es dessen Pflicht, die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Außerdem muss der Kunde selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Speisen sowie das Equipment müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Gleiches gilt für die Rückgabe, wobei gemeinsam eine Überprüfung der Vollständigkeit folgt.

§ 2 Preise

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro und netto. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird zu den genannten Preisen dazu addiert. Gemäß BFH-Urteil vom 18.12.2008 (V R 55/06) und dem BFM-Schreiben vom 16.10.2008 unterliegen alle Cateringleistungen dem Regelsteuersatz von derzeit 19 %.

  2. Nimmt der Kunde unter Zustimmung von Patrick Pierau Umbestellungen vor, so ist ein Preis diesbezüglich zu verhandeln. Kommt eine Einigung hierzu nicht zustande, bleibt es bei dem ursprünglich erteilten Auftrag und Preis.

§ 3 Zahlungsbedingungen/Stornierung

  1. Für alle Aufträge erteilt Patrick Pierau eine Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

  2. Bei Veranstaltungsstornierung gelten folgende Bedingungen:

    • Stornierung bis 60 Tage vor Beginn: Keine Kosten; angezahlte Beträge werden erstattet.

    • Stornierung 59 – 40 Tage vor Beginn: 25 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Stornierung 39 – 15 Tage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Rücktritt Stornierung 14 – 2 Tage vor Beginn: 80 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiter verkauft werden können, reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die Patrick Pierau nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt), nicht antritt oder storniert.

    Zahlungsverpflichtungen des Kunden entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den Patrick Pierau zu vertreten hat.

  3. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die in Folge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.

§ 4 Teilnehmerzahl/Veranstaltungszeit

  1. Der Kunde teilt Patrick Pierau spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich mit.

  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird bei der Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl berechnet. Im Falle einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

§ 5 Mängel, Haftung, Verjährung

  1. Sollten an den Lieferungen und/oder Leistungen von Patrick Pierau Mängel auftreten bzw. Leistungen gestört werden, hat der Kunde dies nach Feststellungen unverzüglich zu rügen, damit Patrick Pierau die Möglichkeit erhält schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sicherzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe/Abholung gegenüber Patrick Pierau erhoben werden.

  2. Im Übrigen ist die Haftung von Patrick Pierau im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Patrick Pierau und ihres Personals beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.

  3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht-oder Schlechterfüllung oder aus sonstigen Gründen einer Haftung von Patrick Pierau verjähren – vorbehaltlich einer etwaig kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in 6 Monaten gerechnet ab dem Tag der Veranstaltung.

  4. Mit der Abholung oder Anlieferung beim Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Die Rücknahme von Vermietartikeln, insbesondere von Geschirr und Gläsern etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände berechnet Patrick Pierau, ohne das es eines Verschuldensnachweises bedarf, folgende Preise:

Pro Verlust/Beschädigung € 10,00 pro Teller, € 5,00 pro Glas, € 5,00 pro Besteckteil und den jeweiligen Neuwert bei Platten, Schüsseln, Porzellan und sonstigen Mietgegenständen.

  1. Bei Getränken werden die jeweils angebrochenen bzw. verbrauchten Gebinden in Rechnung gestellt, bei Getränkepauschalen und Personalabstellungen die angefangenen Stunden.

§ 6 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Patrick Pierau wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird Patrick Pierau von der Liefer-und Leistungsverpflichtung frei. Etwaig sich hieraus ableitenden Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.

§ 7 Sonstiges

  1. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  2. Änderungen und/oder Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

  3. Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, gleich ob in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern oder Ähnlichem unter Angabe und Nennung von Patrick Pierau ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine solche Veröffentlichung ohne Zustimmung von Patrick Pierau, behält sich diese das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadensersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Kunde insoweit vollumfänglich allein zu tragen.

  4. Befindet sich der Kunde gegenüber Patrick Pierau mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist ist Patrick Pierau berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

  5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. für unwirksam erklärten Bestimmung soll vielmehr eine solche, rechtlich zulässige Bestimmung treten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Kunde erkennt die Bedingungen hiermit an.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Patrick Pierau, Catering und Eventservice

für Privatkunden (Stand 01.06.2015)

Die Vertragsbeziehungen unterliegen dem Deutschen Recht insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage des Vertragsverhältnisses. Der Kunde erkennt diese mit der Erteilung des Auftrages an. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Patrick Pierau nicht ausdrücklich anerkennt, sind für Patrick Pierau unverbindlich, auch wenn sie ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 1 Lieferung/Abholung

  1. Im Catering ist ab einem Nettoauftragswert von € 500,00 die An-und Abfahrt und der barrierefreie Auf-und Abbau inklusive. Kann ein barrierefreier Auf-und Abbau nicht erfolgen, weil zum Beispiel kein Fahrstuhl im Haus vorhanden ist, Lieferung in höhere Stockwerke zu erfolgen hat etc., behält sich Patrick Pierau das Recht vor, die Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

  2. Bei Abholung der Speisen und/oder Equipment durch den Kunden ist es dessen Pflicht, die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Außerdem muss der Kunde selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Die Speisen sowie das Equipment müssen in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Gleiches gilt für die Rückgabe, wobei gemeinsam eine Überprüfung der Vollständigkeit folgt.

§ 2 Preise

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich in Euro. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.

  2. Nimmt der Kunde unter Zustimmung von Patrick Pierau Umbestellungen vor, so ist ein Preis diesbezüglich zu verhandeln. Kommt eine Einigung hierzu nicht zustande, bleibt es bei dem ursprünglich erteilten Auftrag und Preis.

§ 3 Zahlungsbedingungen/Stornierung

  1. Aufträge bis zu einem Bruttoauftragswert von € 1.000,00 sind bei der Anlieferung sofort in bar zu begleichen. Die entsprechenden Rechnungen gehen dem Kunden im Voraus per Mail zu.

  2. Bei Aufträgen über einem Bruttoauftragswert von € 1.000,00 bei Erteilung der Auftragsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % fällig. Das Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn) ist die Anzahlung sowie die Vorauskasse sofort zum Auftragserteilungszeitpunkt in bar zu entrichten.

  3. Die Abschlussrechnung ist nach Abschluss der Veranstaltung fällig und entweder in bar bei Abholung oder per Überweisung (Zahlungsziel beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum) zu begleichen.

  4. Bei Veranstaltungsstornierung gelten folgende Bedingungen:

    • Stornierung bis 60 Tage vor Beginn: Keine Kosten; angezahlte Beträge werden erstattet.

    • Stornierung 59 – 40 Tage vor Beginn: 25 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Stornierung 39 – 15 Tage vor Beginn: 50 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Rücktritt Stornierung 14 – 2 Tage vor Beginn: 80 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    • Rücktritt am Veranstaltungsvortag oder Veranstaltungstag: 100 % der vereinbarten Vergütung steht Patrick Pierau zu.

    Sollten Leistungen aus dem Vertragsverhältnis anderweitig weiter verkauft werden können, reduzieren sich die Stornierungskosten entsprechend. Die Bestimmungen sind auch anwendbar, wenn der Kunde die Veranstaltung aus irgendwelchen Gründen, die Patrick Pierau nicht zu verantworten hat (z.B. höhere Gewalt), nicht antritt oder storniert.

    Zahlungsverpflichtungen des Kunden entstehen nicht, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den Patrick Pierau zu vertreten hat.

  5. Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die in Folge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.

§ 4 Teilnehmerzahl/Veranstaltungszeit

  1. Der Kunde teilt Patrick Pierau spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn die endgültige Teilnehmerzahl verbindlich mit.

  2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl später als 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn wird bei der Abrechnung nicht mehr anerkannt und es wird die ursprünglich gemeldete Personenzahl berechnet. Im Falle einer Teilnehmererhöhung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

§ 5 Mängel, Haftung, Verjährung

  1. Sollten an den Lieferungen und/oder Leistungen von Patrick Pierau Mängel auftreten bzw. Leistungen gestört werden, hat der Kunde dies nach Feststellungen unverzüglich zu rügen, damit Patrick Pierau die Möglichkeit erhält schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen bzw. die Vertragsgemäßheit der Lieferungen und Leistungen sicherzustellen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels/der Störung oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich oder dem Veranstalter nicht zuzumuten ist, müssen Mängelrügen in jedem Fall spätestens anlässlich der Rückgabe/Abholung gegenüber Patrick Pierau erhoben werden.

  2. Im Übrigen ist die Haftung von Patrick Pierau im nicht leistungstypischen Bereich auf Leistungsmängel beschränkt, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Patrick Pierau und ihres Personals beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen zugesicherter Eigenschaften und Verschuldens bei Vertragsabschluss.

  3. Ansprüche des Kunden wegen Nicht-oder Schlechterfüllung oder aus sonstigen Gründen einer Haftung von Patrick Pierau verjähren – vorbehaltlich einer etwaig kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist – spätestens in 6 Monaten gerechnet ab dem Tag der Veranstaltung.

  4. Mit der Abholung oder Anlieferung beim Kunden geht die Gefahr für Verlust, Beschädigungen, Verminderungen und Verschlechterungen einschließlich der Haftung gegenüber Dritten sowie Folgeschäden auf den Kunden über. Die Rücknahme von Vermietartikeln, insbesondere von Geschirr und Gläsern etc. erfolgt unter Vorbehalt. Exakte Bruchmengen und Fehlmengen können erst nach vollständig erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände berechnet Patrick Pierau, ohne das es eines Verschuldensnachweises bedarf, folgende Preise:

    Pro Verlust/Beschädigung € 10,00 pro Teller, € 5,00 pro Glas, € 5,00 pro Besteckteil und den jeweiligen Neuwert bei Platten, Schüsseln, Porzellan und sonstigen Mietgegenständen.

  5. Bei Getränken werden die jeweils angebrochenen bzw. verbrauchten Gebinden in Rechnung gestellt, bei Getränkepauschalen und Personalabstellungen die angefangenen Stunden.

§ 6 Lieferzeit

Die Lieferung erfolgt entsprechend der jeweils gesondert getroffenen Vereinbarung. Die vereinbarten Liefer-und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, Patrick Pierau wird an der Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert, die trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt unabwendbar waren oder durch höhere Gewalt entstanden sind. In diesem Fall, wenn die Lieferung nicht in angemessener Frist erbracht werden kann, wird Patrick Pierau von der Liefer-und Leistungsverpflichtung frei. Etwaig sich hieraus ableitenden Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.

§ 7 Sonstiges

  1. Eine Aufrechnung durch den Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

  2. Änderungen und/oder Ergänzung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen durch den Kunden sind unwirksam.

  3. Eine Veröffentlichung oder Werbung in Bild-, Ton- oder Printmedien, gleich ob in Zeitungsanzeigen, auf Plakaten, Werbeflyern oder Ähnlichem unter Angabe und Nennung von Patrick Pierau ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung möglich. Erfolgt eine solche Veröffentlichung ohne Zustimmung von Patrick Pierau, behält sich diese das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen. Entstehende Kosten, mögliche Schadensersatzforderungen und entgangene Einnahmen hat der Kunde insoweit vollumfänglich allein zu tragen.

  4. Befindet sich der Kunde gegenüber Patrick Pierau mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig. Nach erfolgloser Setzung einer Nachfrist ist Patrick Pierau berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

  5. Sollte eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder für unwirksam erklärt werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen bzw. für unwirksam erklärten Bestimmung soll vielmehr eine solche, rechtlich zulässige Bestimmung treten, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Der Kunde erkennt die Bedingungen hiermit an.

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